Kurtaxe im Schwarzwald

Kurtaxe

Die Kurtaxe in der Ferien- und Urlaubsregion Schwarzwald ist eine Fremdenverkehr- bzw. Tourismus-Abgabe. Diese wird in aller Regel auf der Gemeinde-Ebene bei auswärtigen Gästen, die nicht in der jeweiligen Gemeinde ansässig sind erhoben. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Region und Gemeinde.

Gibt es auch andere Bezeichnungen?

Oft wird die Kurtaxe auch Gästetaxe, Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe, Beherbergungstaxe, Nächtigungtaxe, Kurabgabe oder Kurbeitrag genannt. Sie muss von deinem Gastgeber wie z.B. Hotel, Pension, Ferienhaus usw. erhoben und voll an die jeweilige Gemeinde abgeführt werden.

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Wer zahlt keine Kurtaxe?

Für Personen die dienstliche Reisen unternehmen oder an berufsbezogenen Lehrgängen teilnehmen wird die Ortstaxe nicht erhoben. Diese Gäste bekommen auch keine KONUS Gästekarte, mit der sie dann kostenlos mit Bus und Bahn fahren können.

Mitreisende Kinder bis zu einem gewissen Alter sind von der Kurtaxe ausgenommen. Die Befreiung von der Abgabe ist abhängig von der jeweiligen Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wofür ist die Abgabe?

Sie wird für die Pflege der touristischen Einrichtungen wie beispielsweise Wanderwege und Loipen oder für kostenlose Touristeninformation eingesetzt. Im Schwarzwald dürfen, dank der Kurtaxe, kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden.

Was viele nicht wissen

Unternehmen, die durch die touristische Infrastruktur profitieren und damit Umsätze generieren, zahlen prozentual am Umsatz gemessen, die sogenannte Fremdenverkehrsabgabe an ihre Gemeinde.

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