Covid-19 Updates für den Schwarzwald
Mit den Covid-19 Updates versuchen wir dich, als Schwarzwald-Besucher, über relevante Verordnungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg, bestmöglich auf dem laufenden zu halten.
Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Meinungen von Bund und Länder, über Verordnungen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, kommt es von Bundesland zu Bundesland, zu erheblichen Unterschieden in der Handhabung.
Der Inhalt auf diesen Seiten dient der groben Orientierung. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung. Ausschlaggebend ist die aktuell gültige Corona-Verordnung in Baden-Würtemberg. Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebieten. Die Verordnung ist zum 31. Mai 2022 außer Kraft getreten.
Abstand und Maskenpflicht
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.
Stand 1. Oktober 2022 – Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht weiterhin in geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Arztpraxen, in Einrichtungen und Fahrzeugen sowie an Einsatzorten des Rettungsdienstes, in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
FFP2-Maske und Testpflicht
FFP2 Maskenpflicht besteht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, in Arzt- und Zahnarzt-Praxen und andere vergleichbare Einrichtungen.
Test-Pflicht besteht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen.
Quarantäne- und Isolations-Regeln
Stand 3. Mai 2022 – Quarantäne- und Isolations-Regeln wurden auch in Baden-Württemberg geändert. Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Für positiv getestete Personen ist die Quarantäne im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig.
Fallzahlen Schwarzwald
Aktuelle Fallzahlen der Landkreise von Baden-Württemberg vom Robert Koch-Institut im COVID-19-Dashboard. Link: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/
Covid-19 Updates für den Schwarzwald
Letzte Änderung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 27. September 2022 tritt zum 1. Oktober 2022 in Kraft.
Quelle, aktuelle Infos zu Corona und die aktuell gültige Corona-Verordnung in Baden-Würtemberg findest du unter dem folgenden Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Übrigens, seit Pandemie-Beginn im Februar 2020, ist das inzwischen die vierzehnte (14) Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Der Coronavirus verändert sich (mutiert) und die Regierung auch.