Reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Die Bundesregierung hat Steuererleichterungen für Gastronomie und Hotellerie beschlossen; befristete Verlängerung des Umsatzsteuersatzes für Speisen von 7 % bis Ende 2022* um das Gastgewerbe nachhaltig zu sichern.

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7 Prozent bis Ende 2023

*) Die Umsatzsteuer-Senkung auf Restaurant- und Verpflegung-Dienstleistungen werden bis Ende 2023 verlängert. Getränke und pauschale Angebote inkl. Getränke sind von der Senkung weiterhin ausgenommen.

Reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Die Groko aus CDU/CSU und SPD hat sich am 3. Februar 2021 geeinigt, Zitat: „Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.“

Reduzierte Mehrwertsteuer im Detail

Die befristete reduzierte Mehrwertsteuer findet Anwendung auf Speisen im Restaurant oder bei Speisen außer Haus. Achte bei deinen Angeboten auf Speisekarten und Rechnungen oder Belegen das Getränke und Pauschale Angebote, z. B. Frühstück inklusive Getränke, nicht von dem ermäßigten Steuersatz von 7% betroffen sind.

Unser Tipp

Wichtig: Bist Du dir unsicher, was Du wie versteuern musst, wende dich an deinen Steuerberater.

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